CPAP Stromkosten-Rückerstattung durch Krankenkasse

Eine CPAP Stromkosten-Rückerstattung durch Krankenkasse – So funktionierts, denn der Regionalverband SAS-Köln informiert:

Die Frage:

  • Auf Antrag bei meiner Kasse habe ich eine Erstattung meiner verbrauchten Stromkosten bekommen.
    Wie kommt man an diese Erstattung durch die Krankenkasse?

Die Antwort:

  1. Jahresstundenzahl laut Zähler beim Hersteller bestätigen lassen!
  2. Jahresstromrechnung kopieren
  3. Antrag (Zweizeiler) auf Erstattung der Stromkosten für CPAP stellen Punkt 1–3 bei der Kasse einreichen. Die Rückerstattung wird nach der Anzahl der Stunden berechnet und kann je nach Nutzung des CPAP-Geräts in meinem Fall bis zu 40,- Euro im Jahr betragen.

Bitte sprechen Sie auch Ihre Kasse an, ob sie auch eine Stromkosten- erstattung leistet. Ich kann hier nur für meine Kasse sprechen!
– W.A. 19.6.2007, SAS Köln

Quelle: das schlafmagazin 3/2007