Eine CPAP Stromkosten-Rückerstattung durch Krankenkasse – So funktionierts, denn der Regionalverband SAS-Köln informiert:
Die Frage:
Die Antwort:
Bitte sprechen Sie auch Ihre Kasse an, ob sie auch eine Stromkosten- erstattung leistet. Ich kann hier nur für meine Kasse sprechen!
– W.A. 19.6.2007, SAS Köln
Quelle: das schlafmagazin 3/2007