Beschreibung Snorflex im Detail
PATENTSCHRIFT VON SNORFLEX®
(Dieser Text wurde durch das DPMA aus Originalquellen übernommen)
TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft das Gebiet der Mundorthesen, die insbesondere zur Behandlung des Schnarchens und zur Erhöhung der Widerstände bzw. Widerstandskräfte der oberen Atemwege während des Schlafs bestimmt sind.
STAND DER TECHNIK
Bekanntlich ist das Schnarchen die Folge einer Muskelhypotonie, die während des Einschlafens auftritt. Wenn nämlich die Muskeln des Kiefers entspannt sind, hat der Unterkiefer eine natürliche Tendenz, sich nach hinten zu verschieben, wobei er bei seiner Bewegung die Zunge mitnimmt in den hinteren Teil der Mundhöhle. Folglich reduziert sich der Querschnitt des oralen Atemwegs, was zu Störungen des Atemflusses führt, die Vibrationen des Gaumensegels und der benachbarten Weichteile verursachen. Diese Vibrationen erzeugen das bekannte Geräuschphänomen des Schnarchens.
In bestimmten Fällen, wenn die Dimensionen der Zunge groß sind, kann diese Verstopfung eine vollständige sein, die zu Unterbrechungen der Atmung oder Atmungsstillständen führt. Diese Phänomene beeinträchtigen die Qualität des Schlafs und haben neurovegetative Reflexe zur Folge, die verantwortlich sind für Arterien-, System- und Lungenhypertonie. Die Wiederholung dieser Atmungsstillstände manifestiert sich beim Patienten durch eine Müdigkeit beim Erwachen und eine starke Tagesschläfrigkeit. Wie man sieht, handelt es sich hier also um eine wirkliche Krankheit.
In bestimmten Fällen setzt man die Patienten während ihres Schlafes einer plötzlichen Belüftung mit positivem Druck mittels einer Nasenmaske aus. Diese effiziente Lösung hat jedoch den großen Nachteil, ein spezifisches Gerät erforderlich zu machen, das besonders lästig bzw. sperrig ist.
Eine andere zur Bekämpfung dieses Phänomens des Atmungsstillstands während des Schlafes vorgeschlagene Lösung besteht darin, das Gaumensegel operativ zu entfernen. Außer der Tatsache, dass diese Lösung mit einer schmerzhaften Operation verbunden ist, ist auch ihr Erfolg nicht immer garantiert. Zudem hat sie eine Veränderung der intraoralen Morphologie zur Folge, die den Schluckakt stören kann.
Es wurden zur Bekämpfung des Schnarchens auch schon komplexe Vorrichtungen vorgeschlagen, die die vorgeschobene Stellung des Unterkiefers durch ein Vorwärtsdrücken ermöglichen. Leider sind diese Systeme vom Einblocktyp und funktionieren, indem sie den Unterkiefer in einer vorgeschobenen Position vollständig blockieren.
Insbesondere aus WO-A-94/23 6Z3 kennt man eine intraorale Vorrichtung, die zwei Schalen aus thermoformbarem Kunststoff umfasst.
Die erste dieser Schalen umhüllt den oberen Zahnbogen der Mundhöhle. Die zweite dieser Schalen umhüllt den unteren Zahnbogen. Diese Vorrichtung umfasst Einrichtungen, die auf diese Schalen wirken und auf den Unterkiefer eine vorwärtstreibende Kraft ausüben, in der Richtung der Vorwärtsbewegung des Unterkiefers und in dem von hinten nach vorn verlaufenden Sinn. Zudem ermöglichen diese Einrichtungen einen begrenzten Freiheitsgrad für eine seitliche Verschiebung der Schale, die den unteren Zahnbogen des Unterkiefers umhüllt, in Bezug auf die Schale, die den oberen Zahnbogen des Oberkiefers umhüllt.
Man hat jedoch festgestellt, dass sich der Unterkiefer bei jedem Schluckakt von vorn nach hinten verschiebt, und dies ungefähr zweihundertmal pro Nacht. Diese Bewegung ist mit den Blockierungssystemen und der vorgeschlagenen Vorrichtung nicht möglich, was bei den damit versehenen Patienten zu Beschwerden führt und Algodysfunktionssyndrome des Kiefergelenks verursachen kann.
KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung vorzuschlagen, die ermöglicht, den Unterkiefer in der vorgeschobenen Stellung zu halten und dabei zuzulassen, dass er sich in Bezug auf den Oberkiefer bewegen kann.
Die Erfindung betrifft eine intraorale Vorrichtung mit zwei Schalen aus thermogeformtem Kunststoff, von denen die erste den oberen Zahnbogen der Mundhöhle eines Patienten umhüllt und die zweite seinen unteren Zahnbogen, und die mit Einrichtungen versehen ist, die auf die genannten Schalen einwirken und fähig sind, eine den Unterkiefer vorwärtstreibende Kraft zu erzeugen, die in der Richtung der Vorwärtsbewegung des Unterkiefers und in dem von hinten nach vorn verlaufenden Sinn wirkt.
Diese Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie das Zurückziehen des Unterkiefers zulässt.[0012] Mit anderen Worten besteht die Erfindung darin, die genannten Schalen mit mechanischen Einrichtungen auszustatten, die, wenn keine andere, insbesondere physiologische Kraft ausgeübt wird, die Verschiebung des Unterkiefers in Bezug auf den Oberkiefer in Vorwärtsrichtung bewirken.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung werden diese Einrichtungen gebildet:
– an einer der beiden Schalen, in Höhe der Prämolarzähne, durch eine Öse, die aus der Okklusionsebene vorsteht,
– und an der anderen Schale durch ein Paar freier Arme, aus der Okklusionsebene vorstehend und zu dieser parallel, wobei diese beiden Arme an der hinteren Zungenfläche der Schale befestigt sind, entsprechend der Hauptrichtung der Okklusionslinie ausgerichtet sind und dazu bestimmt sind, in die genannten Ösen gesteckt zu werden und in ihnen zu gleiten, um in Bezug auf den Oberkiefer eine Verschiebung des Unterkiefers nach vorn aufrecht zu erhalten und dabei seitliche Bewegungen zuzulassen.
Mit anderen Worten wird der Unterkiefer in Bezug auf den Oberkiefer in vorgeschobener Stellung gehalten durch die Wechselwirkung der Ösen und der Arme, die jeweils fest mit dem Oberkiefer bzw. dem Unterkiefer verbunden sind. Außerdem ermöglicht der Freiheitsgrad, der das Gleiten der Arme im Innern der Ösen zulässt, eine gewisse Bewegungsfreiheit der beiden Kiefer.
Indem die Arme mit den Ösen zusammenwirken, ermöglichen sie, eine Vorwärtsverschiebung des Unterkiefers in Bezug auf den Oberkiefer aufrecht zu erhalten und dabei Seitenbewegungen, den Schluckakt und die Mundatmung zuzulassen. Außerdem ermöglicht dies bei Okklusion, insbesondere während des Schluckakts, die Rückwärtsbewegung des Unterkiefers. Schließlich reduziert dieses System die Risiken von Beschwerden des Kiefergelenks.
Um das Problem des Einhakens und vor allem das des unerwünschten Aushakens zu lösen, sind die Enden der Arme in Richtung Vorhofraum gekrümmt.
Mit anderen Worten bilden die beiden Schalen unabhängige Einheiten, die zusammengebaut werden, indem die Arme in die Ösen gesteckt werden. Wegen der gekrümmten Enden der Arme ist es nötig, die Arme etwas zu verformen, um sie in die Ösen einführen zu können, was jedes unerwünschte Aushaken im Mund des Patienten verhindert.
Unter Berücksichtigung der großen Komplexität der Kinematik des Kiefergelenks hat man beobachtet, dass man eine größere seitliche Beweglichkeit erzielt, wenn jede der Ösen eine elliptische Form aufweist und im Wesentlichen zwischen dem ersten und dem zweiten Prämolarzahn angeordnet ist.
In gleicher Weise erhöht sich die Bewegungsfähigkeit, wenn jede Öse rechtwinklig zur Okklusionsebene und folglich zur Richtung des Arms ist.
Wie man schon gesehen hat, erzielt man die Aufrechterhaltung des Vorstehens dank der Federwirkung der freien Arme. Aus diesem Grund, um den Elastizitäfseffekt bei gleichzeitiger Verbesserung der Solidität des Ganzen noch zu erhöhen, bilden die Arme die gegen den hinteren Teil des Mundes gerichteten Zweige eines einzigen V-förmigen Teils, dessen freie Enden im Wesentlichen in Höhe des ersten Molarzahns angeordnet sind.
Nach der auf dem Gebiet der Orthodontie üblichen Art sind die Ösen und die freien Arme aus nichtoxidierendem Stahl.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung weisen die beiden Schalen Haken auf, die ihrerseits dazu bestimmt sind, elastische Einrichtungen bzw. Ringe aufzunehmen, die die Tendenz haben, den Unterkiefer nach vorn zu ziehen. Noch genauer sind die Haken der unteren Schale in der Nähe ihrer Enden befestigt, insbesondere in Höhe des zweiten Prämolarzahns, während die Haken der oberen Schale in Höhe jeder der Übergangszonen zwischen den zentralen und lateralen Schneidezähnen befestigt sind.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die erzeugte Vortriebskraft magnetischen Ursprungs, wobei Permanentmagnete in die Schalen integriert sind, um Rückzugskräfte zu erzeugen.
Um das Problem der individuellen Anpassung dieser Vorrichtung zu lösen, umfasst jede Schale eine äußere Wölbfläche, hergestellt aus einem halbsteifen thermoformbaren Material, und eine innere Wölbfläche aus einem nachgiebigeren thermoformbaren Material. Auf diese Weise kann jeder Patient die Schale individuell formen, indem er sie insbesondere in kochendem Wasser erwärmt und dann an jeden seiner Zahnbögen anpasst.
Wie man sieht, besteht die Erfindung darin, das Vorstehen des Unterkiefers zu bewirken, um zu verhindern, dass die Zunge nach hinten rutscht. Die Vorteile der Erfindung werden noch verbessert, wenn die obere Schale an ihren beiden hinteren Enden zwei Lappen aufweist, die sich nach hinten erstrecken und dazu bestimmt sind, den seitlichen Teilen des Gaumens als Stütze zu dienen. Auf diese Weise hat die obere Schale die Tendenz, das Gaumensegel zurückzudrücken, um seinen Kontakt mit der Zunge zu verhindern.
Man kann die Wirksamkeit der Vorrichtung zusätzlich verbessern, wenn die untere Schale Ohren aufweist, die in der Nähe der freien Enden der Schale angeordnet und nach innen ausgerichtet sind, so dass sie sich gegenüberstehen, wobei diese Ohren dazu bestimmt sind, sich auf den seitlichen Teilen der Zunge abzustützen, um zu verhindern, dass diese angehoben wird. Mit anderen Worten verhindert man derart das die Muskelhypotonie verursachende Anheben der Zunge. Selbstverständlich sind diese Dispositionen besonders vorteilhaft bei Patienten, die eine Makroglossie aufweisen.
Wie schon erwähnt hat die Erfindung die Aufgabe, während des Schlafs des Patienten einen gewisses Vorstehen des Unterkiefers aufrecht zu halten. Dieses nach vorn Drücken ermöglicht, den hinteren Teil der Zunge vom Gaumensegel zu entfernen und derart die Gefahren des Schnarchens zu vermeiden, die zu einem Atemstillstand während des Schlafs führen können.
Eine weitere, kombinierte Aufgabe der Erfindung besteht darin, dem Unterkiefer eine gewisse Bewegungsfreiheit zu lassen, um den nächtlichen Schluckakt und die Mundatmung ohne Kiefergelenkbeschwerden zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck umfasst nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung die Vorrichtung zwei Schalen mit einer auseinanderbaubaren gelenkigen Verbindung, die zwischen ihnen eine gewisse Beweglichkeit und Elastizität ermöglicht.
Die obere Schale hat die Form einer Rinne und ist dazu bestimmt, den oberen Zahnbogen aufzunehmen, bis zum zweiten Prämolarzahn. Diese obere Schale umfasst auf jeder Seite und in Höhe des Raums zwischen dem ersten und dem zweiten Prämolarzahn eine Öse die nach unten gerichtet ist, in den Interokklusionsraum hinein. Die Öse ist von leicht elliptischer Form, mit einer horizontalen Hauptachse. Die Ebene der Öse ist in Bezug auf die Okklusionsebene im Wesentlichen senkrecht ausgerichtet, was der Implantationsrichtung der Zähne entspricht.
In symmetrischer Weise bildet die untere Schale eine Rinne, die dazu bestimmt ist, den unteren Zahnbogen aufzunehmen, ebenfalls im Wesentlichen bis zu den zweiten Prämolarzähnen. Diese untere Schale umfasst ein vorstehendes Metallteil mit der Form einer in Bezug auf
die Sagittalebene der Vorrichtung symmetrischen gebrochenen Linie. Dieses Metallteil umfasst einen Sockel, der fest mit der unteren Schale verbunden ist, in Höhe der Rückseite der Schneidezähne. Dieser Sockel tritt aus der Schale aus und verlängert sich seitlich in Form eines kurzen geradlinigen Teilstücks, das seinerseits durch einen Arm verlängert wird, ebenfalls geradlinig aber länger, der in Höhe des ersten Prämolarzahns endet. Dieser lange Arm endet mit einem kurzen, in Richtung Vorhofraum gekrümmten Teilstück. Die Anordnung des Arms folgt im Wesentlichen der Okklusionslinie.
Wenn die Arme ins Innere der Ösen eingeführt werden, bilden die beiden Schalen eine gelenkige Einheit mit einer gewissen Beweglichkeit nach vorn und nach den Seiten. Wenn die beiden Schalen so angeordnet sind, dass ihre Saggitalebenen zusammenfallen, dienen die Ösen als Gelenkpunkte. Die Relativbewegung der beiden Schalen entspricht dann im Wesentlichen der natürlichen Kipp- bzw. Klappbewegung zwischen Oberkiefer und Unterkiefer.
Die Dimensionen der Ösen sowie der Abstand der Arme in Bezug auf die untere Schale sind so berechnet, dass der Unterkiefer in Bezug auf den Oberkiefer um ungefähr 5 mm vorsteht und in Bezug auf die Okklusion um ebenfalls ungefähr 5 mm absteht bzw. geöffnet ist.
Das Bezugszeichen bezeichnet einen gerundeten Einschnitt, der dazu bestimmt ist, einen Positionierungsbezug in Höhe der Oberlippen- und Unterlippenbändchen zu bilden.
Wie schon erwähnt hat die Erfindung die Aufgabe, den Oropharyngealraum zu vergrößern. Zu diesem Zweck können die Schalen mit zwei zusätzlichen Einrichtungen versehen werden.
Bei einer ersten Variante, besonders vorteilhaften für Personen, die von Zungen- Hypertrophie betroffen sind, umfasst die untere Schale Ohren, die in der Zungenzone und in Richtung Zunge angeordnet sind, in Höhe des ersten Molarzahns. Diese Ohren, im Wesentlichen in Höhe des Halses angeordnet, stützen sich auf der Zunge ab, um sie niederzudrücken und zu verhindern, dass sie mit dem Gaumensegel in Kontakt kommt. Selbstverständlich verlässt man den Rahmen der Erfindung nicht, wenn man diesen Ohren irgendwelche speziellen anatomischen Formen gibt oder wenn diese Ohren nur aus einem einzigen Teil bestehen, das die beiden Zungenzonen der unteren Schale verbindet. Bei einer Variante können die Abmessungen dieser Ohren verstellbar sein, so dass sie angepasst werden können.
Bei einer anderen Variante umfasst die obere Schale zwei z. B. lappen- oder ohrenförmige Verlängerungen , die am lingualen hinteren Ende der genannten Schale beginnen. Diese beiden Verlängerungen erstrecken sich nach hinten und sind nach oben gerichtet. Ihre Aufgabe besteht hauptsächlich darin, auf das Gaumensegel zu drücken, um es in den seitlichen Zonen zu unterstützen, immer mit dem Zweck, den Durchmesser der Oropharyngealöffnung zu vergrößern.
Unabhängig von der benutzten Variante erhält man bei dieser Ausführungsform mit den beiden V-förmigen Metallarmen, die mit den Ösen zusammenwirken, eine konstante Kraft, die den angestrebten Zweck erfüllt, nämlich das Vorstehen bzw. Überstehen des Unterkiefers nach vorn.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wurden die Metallarme und die Ösen ersetzt durch elastische Ringe und Haken.
So ist die untere Schale in der Nähe ihrer beiden Enden und noch genauer in Höhe von jedem der beiden Prämolarzähne mit einem nach hinten gerichteten Haken ausgestattet.
Außerdem ist die obere Schale in der Nähe ihres Mittelteils und noch genauer in Höhe jeder der Übergangszonen zwischen den zentralen und lateralen Schneidezähnen mit einem im Wesentlichen nach vorn gerichteten Haken ausgestattet.
Die Haken der unteren Schale sind mit den Haken der oberen Schale durch elastische Ringe eines in der Orthodontie an sich bekannten Typs verbunden. Ihre Kraft kann mittels ihres Querschnitts und ihres Durchmesser angepasst werden. Auf Grund der Anordnung der Haken erzeugen die Ringe eine Kraft, deren Angriffspunkt der Oberkiefer ist und die mittels der unteren Schale das Vorstehen des Unterkiefers bewirkt.
Nach einer anderen, nicht dargestellten Variante wird das Ringe-Haken-System ersetzt durch Permanentmagnete. Noch genauer umfasst jede der Schalen, nämlich die obere und die untere, anstatt und an Stelle der Haken magnetische Scheiben oder Zylinder, wobei die sich gegenüberstehenden Pole der an der unteren Schale und der oberen Schale angebrachten magnetischen Elemente von entgegengesetzter Natur sind, d. h. Nordpol-Südpol oder Südpol-Nordpol, so dass eine magnetische Anziehungskraft erzeugt wird, die das Vorstehen des Unterkiefers bewirkt.
Eine der Nebenaufgaben der Erfindung besteht darin, eine leichte und individuelle Anpassung dieser Vorrichtung an jede Art von oraler Morphologie zu ermöglichen. Die beiden Schalen werden aus biokompatiblem Kunststoff hergestellt, z. B. aus Polyvinylchlorid oder irgendeinem anderen Material, das dieselben anatomischen Kontakteigenschaften aufweist. Um das Einsetzen und die individuelle Anpassung dieser Vorrichtung zu vereinfachen, besteht jede Schale aus zwei Teilen mit unterschiedlichen Härten. Die Außenwölbung oder Außenzone der Rinne wird durch ein Material gebildet, dessen Shore-Härte D ungefähr 80 beträgt, während der mit dem Zahnbogen in Kontakt kommende Innenteil der Rinne (oder die Innenwölbung) eine Shore-Häre D von ungefähr 40 hat. So ist das Formen von jeder der Schalen eine einfache Operation, die keine spezialisierten Einrichtungen wie z. B. die bekannten Einrichtungen zum Herstellen von Abdrücken erfordert. Es genügt nämlich ein einfaches Eintauchen in kochendes Wasser, um die Innenwölbung weich zu machen und dabei die Außenwölbung ausreichend steif zu belassen. Die Anpassung erfolgt dann durch einfaches Anpressen der erweichten Innenwölbung an den Zahnbogen, um ihr eine Form zu verleihen, die dem Zahnbogen des Patienten entspricht.
Gute Resultate erzielt man, wenn der Teil der Außenwölbung eine Dicke von einem Millimeter aufweist, während die Innenwölbung eine Dicke von zwei Millimetern hat. Dadurch vermeidet man ein Phänomen der interstitiellen Füllung bzw. Schwellung (remplissage intersticiel), das besonders bei Patienten, die Zahnprothesen tragen, zu Beschwerden führt.
Für die Ösen und die Arme verwendet man Stahldrähte von jeweils 8/10 mm und 14/10 mm des in der Orthodontie üblichen 18/8-Stahls.
Bei einer anderen individualisierten Ausführungsform kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mit konventionellen Mitteln realisiert werden. In bekannter Weise nimmt man zunächst einen Abdruck des Oberkiefers und des Unterkiefers, wobei man beim Abdruck des Oberkiefers darauf achtet, dass das Gaumensegel zurückgedrückt wird. Anschließend zeichnet man durch ein geeignetes System die Okklusion in einer Stellung auf, in der der Unterkiefer ohne das Eintreten von Kiefergelenkschmerzen um 5 Millimeter vorsteht, bei einer Inokklusion von ebenfalls fünf Millimetern. Man füllt die so erhaltenen Formen unter Vakuum mit extrahartem Gips und montiert sie dann in der durch die erwähnte Aufzeichnung definierten Stellung auf den Artikulator.
Anschließend formt man, insbesondere durch Thermoformung, die Oberkiefer- und Unterkieferteile gemäß den Konturen aller Zähne auf halber Kranzhöhe auf der Vorhofseite oder der vollständigen Höhe der Zähne auf der Zungenseite. Zwei Lappen unterstützen das Gaumensegel so breit wie möglich, ohne Nasalreflexe zu verursachen.
Aus dem Vorhergehenden geht hervor, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung zahlreiche Vorteile aufweist. Insbesondere kann man die Kombination des Vorstehens des Unterkiefers zusammen mit der Möglichkeit seitlicher Bewegungen nennen. Außerdem gewährleistet die Anordnung der verschiedenen Elemente, dass das Gelenk besonders gut an die Morphologie des Kiefergelenks angepasst ist. Schließlich ermöglicht die Einfachheit der Vorrichtung ihre individuelle Anpassung ohne jeden spezialisierten Eingriff.
Obgleich die Erfindung für ihre Anwendung zur Behandlung von Schnarchern mit oder ohne Atemstillstand beschrieben wurde, kann die Vorrichtung auch bei der orthopädischen und orthodontischen Behandlung von großem Vorteil sein. Man kann insbesondere die Möglichkeit hervorheben, dass sie für Personen, die eine Unterkiefer-Retroposition aufweisen, als Hyperpropulsionsvorrichtung dienen kann. Außerdem deckt die Erfindung auch die Variante ab, bei der die Arme in die obere Schale implantiert sind, während die Ösen in die untere Schale implantiert sind, so dass, insbesondere zur Behandlung von prognathischen Personen, natürlich die obere Schale nach vorn gezogen wird.
1. Intraorale Vorrichtung, zwei Schalen (2, 3) aus wärmegeformtem Kunststoff umfassend, von denen die erste den oberen Zahnbogen und die zweite den unteren Zahnbogen der Mundhöhle eines Patienten umhüllt, und die mit Einrichtungen versehen ist, die auf die genannten Schalen einwirken und fähig sind, eine auf den Unterkiefer wirkende Kraft in einer von hinten nach vorn verlaufenden Richtung im Sinne einer Vorwärtsbewegung des Unterkiefers zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, dass sie das Zurückziehen des Unterkiefers zulässt.
2. Intraorale Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalen gelenkig verbunden sind und auseinandergenommen werden können.
3. Intraorale Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalen untereinander Bewegungsfreiheit und Elastizität aufweisen.
4. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schalen ein gelenkiges System bilden, das die Fähigkeit für Bewegungen nach vorn, auf die Seiten und des natürlichen Auf- und Zuklappens besitzt.
5. Intraorale Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Einrichtungen gebildet werden:
– an einer der beiden Schalen in Höhe der Prämolarzähne, durch eine Öse , die aus der Okklusionsebene vorsteht,
– an der anderen Schale, durch ein Paar freier Arme, aus der Okklusionsebene vorstehend und zu dieser parallel, wobei diese beiden Arme an der hinteren Zungenfläche der Schafe befestigt sind, entsprechend der Hauptrichtung der Okklusionslinie ausgerichtet sind und dazu bestimmt sind, in die genannten Ösen gesteckt zu werden und in ihnen zu gleiten, um in Bezug auf den Oberkiefer eine Verschiebung des Unterkiefers nach vorn aufrechtzuerhalten und dabei seitliche Bewegungen zuzulassen.
6. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme eine Federwirkung haben, die den Unterkiefer permanent nach vorn drückt.
7. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des Arms in Richtung Vorhofraum gekrümmt ist.
8. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Ösen eine elliptische Form aufweist und zwischen dem ersten und zweiten Prämolarzahn angeordnet ist.
9. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass jede Öse rechtwinklig zur Okklusionslinie ausgerichtet ist.
10. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Arme die Zweige eines einzigen, gegen den hinteren Teil des Mundes gerichteten, V-förmigen Teils sind, dessen freie Enden in Höhe des ersten Molarzahns angeordnet sind.
11. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Ösen und die freien Arme aus nichtoxidierendem Stahl sind.
12. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Einrichtungen einerseits durch Haken gebildet werden, die an den genannten Schalen befestigt sind und dazu bestimmt sind, elastische Ringe aufzunehmen, die bestrebt sind, den Unterkiefer nach vom zu ziehen.
13. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Haken der unteren Schale in der Nähe ihrer Enden befestigt sind, insbesondere in Höhe des zweiten Prämolarzahns, während die Haken der oberen Schale in der Nähe ihres Mittelteil befestigt sind, insbesondere in Höhe von jeder der Übergangszonen zwischen den zentralen und lateralen Schneidezähnen.
14. Intraorale Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Einrichtungen durch magnetische Elemente gebildet werden, die an den genannten Schalen befestigt sind und so ausgerichtet sind, dass sie eine magnetische Anziehungskraft erzeugen, die den Unterkiefer nach vom zieht.
15. Intraorale Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Schale eine äußere Wölbfläche aus einem halbsteifen thermoformbaren Material und eine innere Wölbfläche aus einem nachgiebigeren thermoformbaren Material aufweist.
16. Intraorale Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Schale an ihren beiden hinteren Enden zwei Verlängerungen aufweist, die sich nach hinten erstrecken und dazu bestimmt sind, den seitlichen Teilen des Gaumens als Stütze zu dienen.
17. Intraorale Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Schale Ohren bzw. Lappen aufweist, die in der Nähe der hinteren Enden der Schale angeordnet und nach innen gerichtet sind und sich gegenüberstehen, wobei diese Lappen dazu bestimmt sind, sich auf den seitlichen Teilen der Zunge abzustützen, um zu verhindern, dass diese angehoben wird.